Auslage B-Plan Entwurf Römerkastell

Der Entwurf des Bebauungsplans

Stadtbezirk Bad Cannstatt - Medien- und Stadtteilzentrum Römerkastell / Hallschlag (Ca 288)

mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und die Begründung mit Umweltbericht sowie die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden zu den Themen Verkehr, Lärm, Hydrologie, Boden und Denkmalschutz liegen vom 19. August bis zum 30. September 2011 - je einschließlich - beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zi. 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten (Mo.-Fr., 8.30-12.30 Uhr; Mo.-Mi., 14-15.30 Uhr, Do., 14-17 Uhr) öffentlich aus.

Der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung mit Umweltbericht können vom 19. August bis zum 30. September 2011 auch im Interimsrathaus Bad Cannstatt, Kegelenstraße 12, 70372 Stuttgart, zu den üblichen Sprechzeiten, eingesehen werden und darüber hinaus in diesem Zeitraum auch im Internet unter www.stuttgart.de/oeffentlichkeitsbeteiligung, abgerufen werden.

Außerdem sind die Unterlagen auch zu den Öffnungszeiten des Stadtteilbüros und der Bücherecke ab 7. September im Stadtteilbüro, Düsseldorfer Straße 25 einzusehen.

Die förmliche Auslegung im Sinne des §3 Abs. 2 BauGB wird nur im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung vorgenommen. Auskünfte werden dort gegeben. Während der Auslegungsfrist können Anregungen beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung schriftlich oder zur Niederschrift in der Planauslage vorgebracht werden.